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AGB

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse von Sandra Hölzl, Hebamme und Coach.

 

2. Anmeldung und Zahlung

2.1  Die Anmeldung für den Kurs oder den Einzeltermin ist per Email über meine Website möglich und dann verbindlich gebucht.
Die Gebühr ist spätestens innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Anmeldebestätigung fällig. 
Nicht wahrgenommene Termine in laufenden Kursen verfallen und können nicht nachgeholt werden. Dies gilt in jedem Fall, auch bei Krankheit

2.2 Sofern ein Kurs als Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen wird, rechnet die Hebamme die Stunden, an denen teilgenommen wurde, direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Für die gesetzlichen Krankenkassen muss die Teilnehmerin während des Kurses für teilgenommene Stunden unterschreiben, damit diese von der Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Kosten von versäumten Kursstunden können nicht erstattet oder mit anderen Kursen in unserer Praxis verrechnet werden.
 

2.3 Jede privat krankenversicherte Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

3. Kursrücktritt und Policy Refund

3.1 Die Teilnehmer können bis 30 Tage vor Kursbeginn schriftlich den Kurs absagen. Die Kursgebühr wird in diesem Fall vollständig erstatten.
Nach dieser Zeit (30 Tage vor Kursbeginn) ist die Erstattung der Gebühr nicht möglich.
In allen Fällen von Kursstornierungen berechnen wir 10- Euro Verwaltungsgebühr..

3.2 Im Fall eines Einzeltermins, kann die Familie bis 48 Stunden vor dem Termin schriftlich die Beratung absagen.Die Beratungsgebühr wird in diesem Fall vollständig erstatten.
Nach dieser Zeit (48 Stunden vor dem Termin) ist die Erstattung der Gebühr nicht möglich.
In allen Fällen von Beratungsstornierungen berechnen wir 5- Euro Verwaltungsgebühr.

4. Pflichten der Kursteilnehmer

Die Kursteilnahme erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Der Teilnehmer trägt für Handlungen inner- und außerhalb des Kurses die volle Verantwortlichkeit für sich selbst und sein Baby.  Es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer/innen appelliert. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Kurs- und Coachingangebot kein Ersatz einer medizinischen Behandlung ist. Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder sonstige Beschwerden des Teilnehmers sind der Kursleiterin unmittelbar vor Kursbeginn mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass die Teilnehmerin sich in einem behandlungsbedürftigen Zustand befindet, dieser sowohl körperlich als auch psychisch nicht voll belastbar ist oder unter Medikamenteneinfluss steht.
Wenn die Teilnehmerin während des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt hat sie in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Hebamme zu informieren.
Von der Teilnehmerin oder ihrem Partner verursachte Schäden sind der Kursleiterin  von der Teilnehmerin zu ersetzen bzw. die Teilnehmerin stellt den Anbieter, die Kursleiterin sowie dessen Erfüllungsgehilfen insoweit auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere den Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.
Für Diebstahl, Verlust und Beschädigung Ihres Eigentums in und vor unseren Räumen kann keine Haftung übernommen werden. Für die ordnungsgemäße Sicherung Ihres Eigentums sind Sie persönlich verantwortlich. 

 
5. Haftung

 Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen.
Im Übrigen haftet die Hebamme in Bezug auf die Kurse für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen die Hebamme ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hebamme. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

KONTAKT

Sandra Hölzl Hebamme Schriftzug

HEBAMME & COACH

Bachappen 21

85276 Pfaffenhofen

0170 55 48 106

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DANKE FÜR DIE NACHRICHT

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